ein auf einem Flugplatz abgestellter blauweißer Hubschrauber
Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Flugplätze in Berlin und Brandenburg

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) genehmigt und beaufsichtigt alle Flugplätze in Berlin und Brandenburg.

Informationen zu den derzeit in Berlin und Brandenburg genehmigten Flugplätzen (außer BER) sowie nähere Einzelheiten zum Inhalt, den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf von Flugplatzgenehmigungen finden Sie hier in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.

Bekanntmachungen

Genehmigungen der Landeplätze in Berlin und Brandenburg

In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Von Ausnahmen abgesehen dürfen Luftfahrzeuge nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen.

Gegenstand der Genehmigung eines Flugplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bzw. einer unter Umständen zusätzlich erforderlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung sind sowohl die Errichtung oder wesentliche Änderung der Flugplatzanlage sowie die Regelungen zum Betrieb des Flugplatzes.

Infoblatt der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg



Einzelheiten zur Genehmigung / Planfeststellung eines Flugplatzes

Dokument: 36 kB – Stand: 21.12.2016

Links


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Dezernat 41
Fachplanung, Umwelt, TÖB-Angelegenheiten
SG 411
Planfeststellung und Genehmigung Flugplätze

Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Landeplätze
Tel.: 03342 4266-4101
Hubschrauberlandeplätze
Tel.: 03342 4266-4103
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Fax: 03342 4266-7612
E-Mail: PoststelleLuBB@lbv.Brandenburg.de