Die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen ist in § 5 der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) geregelt. Demnach ist das Sachgebiet Luftfahrtpersonal der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg für die Erteilung einschließlich derer Berechtigungen mit Ausnahme der Instrumentenflugberechtigung folgender Erlaubnisse zuständig:
- Privatpilotenlizenzen PPL
- Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen LAPL
- Segelflugzeugpilotenlizenzen SPL
- Ballonpilotenlizenzen BPL
Darüber hinaus kommt es auf Ihren Hauptwohnsitz an. Sind Sie bereits Erlaubnisinhaber/-in und wohnen in Berlin oder Brandenburg, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Absolvieren Sie eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation in den Ländern Berlin oder Brandenburg, dann legen Sie in unserer Luftfahrtbehörde die theoretische Prüfung ab, wir bestimmen eine Prüferin/einen Prüfer für die Abnahme der praktischen Prüfung und erteilen Ihre Erlaubnis.
Bei Fragen Ihrerseits stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zugleich aber überwachen wir die Umsetzung und Beachtung geltender Bestimmungen. In diesem Rahmen haben wir Informationen zur Verfügung gestellt, damit Pilotinnen und Piloten und Ausbildungsorganisationen jederzeit über die geltende Rechts- und Verfahrenslage orientiert sind und behördliche Korrektur gar nicht erst notwendig wird.
In den Rubriken finden Sie nähere Einzelheiten zum komplexen Recht des Luftfahrtpersonals. Sie sind herzlich eingeladen, sich dort gezielt oder auch in einem ersten allgemeinen Zugriff über die einschlägigen Vorschriften zu informieren. Selbstverständlich haben wir für Sie als Download auch Merkblätter und Formulare bereitgestellt.