

In dieser Rubrik beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen aus dem Sachgebiet Luftfahrtpersonal:
Eine Einladung und damit Zulassung zur theoretischen Prüfung erfolgt nach Vorliegen des durch den Bewerber zu stellenden Antrages auf Abnahme der Prüfung sowie der Empfehlung zur Abnahme der theoretischen Prüfung, welche durch den Ausbildungsleiter der für die Ausbildung verantwortlichen Ausbildungsorganisation (ATO) erfolgt. Beide Dokumente sind unter der Rubrik “Formulare und Anträge” zu finden.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung ist kostenpflichtig; die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV). Nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis werden für die Abnahme der theoretischen Prüfung folgende Gebühren erhoben:
Eine Übersicht über die Struktur der neuen Prüfungen mit Zeitangaben ist unter der Rubrik “Theoretische Prüfung“. Die zu nutzenden Hilfsmittel und weitere Informationen sind im Merkblatt “Theoretische Prüfungen” zusammengefasst, welches unter „Formulare & Merkblätter“ zu finden ist.
Die Lizenzerteilung ist zu beantragen. Der entsprechende Antrag auf Erteilung einer Lizenz ist unter der Rubrik „Formulare und Merkblätter“ zu finden und kann erst nach Absolvierung der praktischen Prüfung gestellt werden. Welche Nachweise/Unterlagen beizufügen sind, ist aus dem Antragsformular ersichtlich.
Ist die Gültigkeit der Klassen-/Musterberechtigung abgelaufen, wird eine Erneuerung erforderlich. Die Erneuerungsvoraussetzungen gemäß FCL.740(b) sind im Merkblatt “Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011” zusammengefasst.
Die Flugbuchführung richtet sich nach FCL.050 in Verbindung mit den dazu von der EASA veröffentlichten Acceptable Means of Compliance (AMC) [PDF]. Die Vorschrift verlangt ausdrücklich eine Festlegung durch die zuständige Behörde. Um der Vorschrift nachzukommen, hat die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in NfL 2021-2-608 vom 23.04.2021 die vom BMVI in NfL 2021-2-602 vom 16.04.2021 veröffentlichten Grundsätze für die Aufzeichnung von Flugzeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 – FCL.050, der Verordnung (EU) Nr. 2018/1976 – SFCL.050, der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 – BFCL.050” als die maßgebliche Form und Weise für die Aufzeichnung von Flugzeiten festgelegt.