Bauschutzbereiche dienen der Hindernisüberwachung für Flugplätze. Es werden zwei verschiedene Bauschutzbereiche unterschieden, der („große“) Bauschutzbereich gemäß LuftVG § 12 LuftVG sowie der beschränkte („kleine“) Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG.
Bauschutzbereiche bedeuten kein absolutes Bauverbot, sondern lediglich, dass man neben einer baurechtlichen Genehmigung noch einer luftrechtlichen Genehmigung bedarf.