Bauschutzbereiche

Bauschutzbereiche dienen der Hindernisüberwachung für Flugplätze. Es werden zwei verschiedene Bauschutzbereiche unterschieden, der („große“) Bauschutzbereich gemäß LuftVG § 12 LuftVG sowie der beschränkte („kleine“) Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG.
Bauschutzbereiche bedeuten kein absolutes Bauverbot, sondern lediglich, dass man neben einer baurechtlichen Genehmigung noch einer luftrechtlichen Genehmigung bedarf.
Karte zum Bauschutzbereich BER
Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg
PDF-Dokument (2.4 MB) - Stand: 27.03.2012
Flugplätze mit beschränktem Bauschutzbereich
Hubschrauber-Sonderlandeplatz Charité Berlin Campus Benjamin Franklin
PDF-Dokument (4.0 MB)