

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) genehmigt und beaufsichtigt alle Flugplätze in Berlin und Brandenburg.
Informationen zu den derzeit in Berlin und Brandenburg genehmigten Flugplätzen (außer BER) sowie nähere Einzelheiten zum Inhalt, den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf von Flugplatzgenehmigungen finden Sie hier in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Flugplatzbetreibers, Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH, die…
Bekanntmachung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Berlin, Bundeskanzleramt, vom 26.05.2025 Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg,…
Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsänderungsverfahren für den Verkehrslandeplatz Schönhagen nach dem Luftverkehrsgesetz…
Die Genehmigung für den Sonderlandeplatz Friedersdorf wurde mit Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg…
Bekanntmachungen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) 1. Bekanntmachung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Berlin-Buch,…
In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Von Ausnahmen abgesehen dürfen Luftfahrzeuge nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen.
Gegenstand der Genehmigung eines Flugplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bzw. einer unter Umständen zusätzlich erforderlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung sind sowohl die Errichtung oder wesentliche Änderung der Flugplatzanlage sowie die Regelungen zum Betrieb des Flugplatzes.