


Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) genehmigt und beaufsichtigt alle Flugplätze in Berlin und Brandenburg.
Informationen zu den derzeit in Berlin und Brandenburg genehmigten Flugplätzen (außer BER) sowie nähere Einzelheiten zum Inhalt, den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf von Flugplatzgenehmigungen finden Sie hier in den zum Download bereitgestellten Dokumenten.
Bekanntmachung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 07.09.2026 Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (Genehmigungsbehörde)…
Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für die Bestimmung eines…
Die Genehmigung für den Sonderlandeplatz Segeletz wurde mit Bescheid der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin…
In Deutschland herrscht Flugplatzzwang. Von Ausnahmen abgesehen dürfen Luftfahrzeuge nur auf genehmigten Flugplätzen starten und landen.
Gegenstand der Genehmigung eines Flugplatzes nach § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bzw. einer unter Umständen zusätzlich erforderlichen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung sind sowohl die Errichtung oder wesentliche Änderung der Flugplatzanlage sowie die Regelungen zum Betrieb des Flugplatzes.
