


Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab dem 03. August 2026 das Online-Antragsverfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜ) zur Verfügung stellen zu können.
Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für die Ausübung einer Tätigkeit mit unmittelbarem Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs oder als Luftfahrer: in oder Flugschüler: in nach dem Luftsicherheitsgesetz zu stellen. Die Antragstellung für den Zugang zu einem Sicherheitsbereich eines Flughafens erfolgt weiterhin über den Ausweisdienst des Flughafens.
Der Online-Dienst führt Sie durch die jeweilige Antragsstrecke.
Für eine reibungslose Antragstellung beachten Sie bitte die Wichtigen Hinweise im Antragsportal.
Link zum Onlineantrag
Bitte beachten Sie im Hinblick auf die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten auch unser Informationsschreiben an die Arbeitgeber (PDF).

Die Kosten wurden anhand des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes bei positiver und negativer Entscheidung ermittelt. Die festgesetzten Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung unterscheiden sich deshalb. Die aktuellen Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) entnehmen Sie bitte der Übersicht (PDF).
Jede Person mit einer gültigen Bescheinigung über die festgestellte Zuverlässigkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 LuftSiG ist dazu verpflichtet, der zuständigen Luftsicherheitsbehörde innerhalb eines Monates die Änderung des Namens, des Wohnsitzes, des Arbeitgebers sowie der Art der Tätigkeit mitzuteilen (vgl. § 7 Abs. 9a LuftSiG).
Der Arbeitgeber hat ebenfalls jegliche Tätigkeitsänderung der vorgenannten Personen, insbesondere die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und den Wechsel zu einer nicht ZÜP-pflichtigen Tätigkeit, zu melden (vgl. §7 Abs. 9b LuftSiG). Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Änderungsmitteilung (Rubrik Formulare).