graue Tastatur mit einer roten Taste mit den Buchstaben Wichtig! in weißer Farbe
Bild: © Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Hinweise und Bekanntmachungen

TAKE OFF – Online-Antragsverfahren für Zuverlässigkeitsüberprüfung

Liebe Antragstellerinnen und Antragsteller,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab dem 03. August 2026 das Online-Antragsverfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜ) zur Verfügung stellen zu können.

Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Überprüfung Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit für die Ausübung einer Tätigkeit mit unmittelbarem Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs oder als Luftfahrer: in oder Flugschüler: in nach dem Luftsicherheitsgesetz zu stellen. Die Antragstellung für den Zugang zu einem Sicherheitsbereich eines Flughafens erfolgt weiterhin über den Ausweisdienst des Flughafens.

Der Online-Dienst führt Sie durch die jeweilige Antragsstrecke.

Für eine reibungslose Antragstellung beachten Sie bitte die Wichtigen Hinweise im Antragsportal.

Link zum Onlineantrag

Hinweise zum Datenschutz – Zuverlässigkeitsprüfung

Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten

Bitte beachten Sie im Hinblick auf die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten auch unser Informationsschreiben an die Arbeitgeber (PDF).



Überprüfung der Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten gemäß § 7 LuftSiG in Verbindung mit Nr. 11.1.3 c des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Informationsschreiben an die Arbeitgeber


Dokument: 112 kB

Gebühren

Die Kosten wurden anhand des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes bei positiver und negativer Entscheidung ermittelt. Die festgesetzten Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung unterscheiden sich deshalb. Die aktuellen Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) entnehmen Sie bitte der Übersicht (PDF).



Zuverlässigkeitsüberprüfung – Gebühren

Dokument: 78 KB

Wichtiger Hinweis

Jede Person mit einer gültigen Bescheinigung über die festgestellte Zuverlässigkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 LuftSiG ist dazu verpflichtet, der zuständigen Luftsicherheitsbehörde innerhalb eines Monates die Änderung des Namens, des Wohnsitzes, des Arbeitgebers sowie der Art der Tätigkeit mitzuteilen (vgl. § 7 Abs. 9a LuftSiG).

Der Arbeitgeber hat ebenfalls jegliche Tätigkeitsänderung der vorgenannten Personen, insbesondere die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und den Wechsel zu einer nicht ZÜP-pflichtigen Tätigkeit, zu melden (vgl. §7 Abs. 9b LuftSiG). Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Änderungsmitteilung (Rubrik Formulare).


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5 a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4440
E-Mail: LBV-ZUEP@LBV.Brandenburg.de

Fax ZÜP:
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.

Fax: 03342 4266-7613
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
09.00 – 11.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung!

Nutzen Sie für die Abgabe von Unterlagen bitte auch den Briefkasten (rechts neben dem Hauseingang A)!