Genehmigungsverfahren Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin-Buch, Betriebsstandort
Bekanntmachungen der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
1. Bekanntmachung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Berlin-Buch, Betriebsstandort, gemäß § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vom 04.02.2022
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (Genehmigungsbehörde) hat auf Antrag der Helios Berlin-Buch GmbH vom 03.08.2020 den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin-Buch, Betriebsstandort, gemäß § 6 Abs. 1 LuftVG mit Bescheid vom 04. Februar 2022, Az.: 4113-50114.09/2022, mit Auflagen genehmigt. Gleichzeitig wurde ein beschränkter Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG mit Bauhöhenfestlegungen gemäß § 13 LuftVG bestimmt. Die sofortige Vollziehung der Genehmigung gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurde angeordnet. Im Genehmigungsbescheid ist über alle Anträge, Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden.
2. Bekanntmachung der Bestimmung eines beschränkten Bauschutzbereiches gemäß § 17 LuftVG mit Bauhöhenfestlegungen gemäß § 13 LuftVG
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wurde für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin-Buch, Betriebsstandort, ein beschränkter Bauschutzbereich mit einem Radius von 4 km um den Flugplatzbezugspunkt gemäß § 17 LuftVG mit Bauhöhenfestlegungen gemäß § 13 LuftVG bestimmt. Die Bauhöhenfestlegungen im Sinne von § 13 LuftVG ergeben sich aus dem ausgelegten Plan (20 BUCH-HUB-008, Beschränkter Bauschutzbereich mit abweichenden Bauhöhen-Detailansicht-Maßstab 1:5.000 vom 09.06.2020). Danach werden für die einzelnen Bereiche folgende Bauhöhen festgelegt:
Bereich BZ: | 68,2 m über NHN |
Bereich BN1: | 85,5 m über NHN |
Bereich BN2: | 102,0 m über NHN |
Bereich BN3: | 118,0 m über NHN |
Bereich BS1: | 85,5 m über NHN |
Bereich BS2: | 102,0 m über NHN |
Bereich DN1: | 85,5 m über NHN |
Bereich DN2: | 120,0 m über NHN |
Bereich DS1: | 85,5 m über NHN |
Bereich DS2: | 120,0 m über NHN |
Alle anderen Bereiche: | 100,0 m über NHN |
Die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauwerk, das diese Höhen überschreitet, bedarf gem. §§ 12 Abs. 2, 17 LuftVG der Zustimmung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Soweit entsprechende Bauwerke und Anlagen (Kräne, Bäume etc.) ohne Baugenehmigung errichtet werden können, ist gem. § 15 LuftVG die Genehmigung der LuBB erforderlich. Das gilt auch für nur vorübergehend errichtete Bauten und Anlagen. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurde angeordnet.
Eine Ausfertigung der Genehmigung einschließlich aller Pläne und einer Rechtsbehelfs-belehrung werden gemäß § 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) im Internet auf dieser Seite ab dem 14. März 2022 veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die Genehmigung in der Zeit vom 14. März 2022 bis einschließlich 25. März 2022
- im Bezirksamt Pankow von Berlin, Stadtentwicklungsamt Pankow, Storkower Str. 97, 10407 Berlin, im “Glasraum” im Foyer,
montags bis freitags von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr - sowie in der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, 16341 Panketal, (Raum 104/5),
während der Dienststunden
Montag 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Dienstag 08.30 Uhr – 18.30 Uhr
Mittwoch 08.30 Uhr – 14.00 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Bekanntgabe der Auslegung erfolgt im Amtsblatt Panketal vom 28.02.2022 und im Amtsblatt von Berlin vom 25.02.2022.
Der Bescheid über die Genehmigung gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber allen Betroffenen als zugestellt (§ 6 Abs. 5 LuftVG i. V. m. § 74 Abs. 3 VwVfG).
Im Übrigen wird auf den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.
Die Bestimmung des beschränkten Bauschutzbereiches gilt zudem gemäß § 18 LuftVG als in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, bekommen eine Ausfertigung der Genehmigung persönlich zugeschickt.
Rechtliche Grundlagen zum SG Flugplätze
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Hubschrauberflugplätzen (AVV Hubschrauber)
Dokument: 2 MB
Genehmigungsunterlagen
Antragsunterlagen
Inhaltsverzeichnis des Erläuterungsberichtes zum Antrag auf Genehmigung nach § 6 ng-nach-6-luftvg
Dokument: 42 kB
Planunterlagen
Anlagen
2_Eignungsgutachten für einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Bodenlandeplatz) am Helios Klinikum Berlin-Buch
Dokument: 896 kB
5_Verkehrsszenario für das Jahr 2030 für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Bodenlandeplatz) am Helios Klinikum Berlin-Buch
Dokument: 349 kB
6_Schalltechnische Begutachtung zum Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Bodenlandeplatz) am Helios Klinikum Berlin-Buch – Schallprognose
Dokument: 16 MB
7_Flugbetriebliche Beurteilung auf der Grundlage VO (EU) 965/2012 Anhang IV Part-CAT zum Nachweis des sicheren Flugbetriebs per Rückwärtsstartverfahren am Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Bodenlandeplatz) am Helios Klinikum Berlin-Buch (nur für Luftfahrtbehörde und DFS)
Dokument: 2 MB
10_Maßnahmenbeschreibung Vermeidung von Umweltbelastungen aus Leichtflüssigkeitseinträgen für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz (Bodenlandeplatz) am Helios Klinikum Berlin-Buch
Dokument: 422 kB
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
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