Genehmigungsverfahren Hubschrauber-Sonderlandeplatz Deutsches Herzzentrum der Charité Berlin
Bekanntmachung der Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Deutsches Herzzentrum der Charité Berlin vom 13.02.2024
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Genehmigungsbehörde, hat auf Antrag der Charité Universitätsmedizin Berlin vom 12.07.2022 den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Deutsches Herzzentrum der Charité Berlin gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz mit Bescheid vom 13. Februar 2024, Aktenzeichen: 4113-50114.10/2024, mit Auflagen genehmigt. Die sofortige Vollziehung der Genehmigung gemäß Paragraph 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Verwaltungsgerichtsordnung wurde angeordnet. Im Genehmigungsbescheid ist über alle Stellungnahmen entschieden worden.
Eine Ausfertigung der Genehmigung einschließlich aller Pläne und einer Rechtsbehelfsbelehrung werden im Internet auf dieser Seite ab dem 2. April 2024 veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die Genehmigung in der Zeit vom
8. April 2024 bis einschließlich 19. April 2024
in den folgenden Bezirksämtern zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt:
- Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Raum 166, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin
Zeiten: Montag bis Donnerstag 10:00 bis 15:00 Uhr
Abweichende Termine können telefonisch vereinbart werden unter 9018-45837 oder per E-Mail stadtplanung@ba-mitte.berlin.de.
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Dienstgebäude, Hohenzollerndamm 174 – 177, 10713 Berlin, Fachbereich Stadtplanung, 5. Obergeschoss, Raum 5074
Zeiten: Montag bis Mittwoch von 10:00 bis 15:00 Uhr, sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern: 030 9029 15117 bzw. 030 9029 15122
Die Bekanntgabe der Auslegung erfolgt im Amtsblatt von Berlin vom 15.03.2024.
Der Bescheid über die Genehmigung gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber allen Betroffenen als zugestellt. Es gilt Paragraph 6 Absatz 5 Luftverkehrsgesetz in Verbindung mit Paragraph 74 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz. Im Übrigen wird auf den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Links zu den Gesetzen:
Datenschutz
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Genehmigungsänderungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet werden.
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Bauen und Verkehr:
Herr Böttner
Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
Telefon: (03342) 4266-1500
Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter dem nachfolgendem Link zur Verfügung:
Anlagen zur Genehmigung
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.