Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Aufgaben
Im Auftrag des Bundes führen die Bundesländer gemäß § 31 Luftverkehrsgesetz und § 16 Luftsicherheitsgesetz sowie den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union bestimmte Aufgaben in den Bereichen Luftverkehr und Luftsicherheit aus.
Entsprechend dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Frühjahr 2006) und der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung (LuFaLuSiZV) des Landes Brandenburg in der Fassung vom 19.07.2013 ergeben sich für die LuBB folgende Aufgabenbereiche:
- Zulassungsverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg, die übrigen Landeplätze und Segelfluggelände
- Angelegenheiten des Luftfahrtpersonals
- Befassung mit Luftfahrtunternehmen (Rundflug-/Ballonfahrtunternehmen), Veranstaltungen, Flugschulen sowie luftfahrtrelevante Bauwerke und andere Hindernisse
- überörtliche und örtliche Luftaufsicht über den Gesamt-Flugbetrieb im Zuständigkeitsbereich
- Luftsicherheitsangelegenheiten
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
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