weißrotes Flugzeug fliegt über einen Baukran, im Hintergrund befindet sich ein blauer Himmerl mit weißen Wolken
Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Aufgaben

Im Auftrag des Bundes führen die Bundesländer gemäß § 31 Luftverkehrsgesetz und § 16 Luftsicherheitsgesetz sowie den entsprechenden Verordnungen der Europäischen Union bestimmte Aufgaben in den Bereichen Luftverkehr und Luftsicherheit aus.

Entsprechend dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Frühjahr 2006) und der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung (LuFaLuSiZV) des Landes Brandenburg in der Fassung vom 19.07.2013 ergeben sich für die LuBB folgende Aufgabenbereiche:

Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4001
E-Mail: PoststelleLUBB@lbv.brandenburg.de
Poststelle
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