Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) nimmt im Rahmen der Betriebssicherheit folgende Aufgaben wahr:
- die Beurteilung und Zulassung der technischen und flugbetrieblichen bzw. betrieblichen sowie organisatorischen Voraussetzungen des Betriebs des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) sowie der sonstigen Landeplätze in den Bundesländern Berlin und Brandenburg,
- die Angelegenheiten des genehmigungs- bzw. erklärungspflichtigen gewerblichen Flugbetriebs und des Betriebs der Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) und
- die permanente Aufsicht nach vorgegebenen Standards der europäischen luftrechtlichen Vorschriften über die in Zuständigkeit befindenden Organisationen, Unternehmen und Betreiber.