Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg stellt sich vor
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) wurde 2006 gegründet. Dazu schlossen die Länder Berlin und Brandenburg einen Staatsvertrag. Dieser Staatsvertrag trat am 01.08.2006 in Kraft und dieses Datum bildet somit auch das Gründungsdatum der LuBB. Artikel 2 dieses Staatsvertrages bestimmt die Aufgaben der LuBB. Unter anderem wird geregelt, dass die LuBB Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren in Bezug auf Flugplätze durchführt. Auch hat die LuBB darauf zu achten, dass betriebsbedingte Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt abgewendet bleiben (Luftaufsicht). Die LuBB erteilt Erlaubnisse für die besondere Benutzung des Luftraums (zum Beispiel, wenn man Drohnen aufsteigen lassen möchte) oder auch Genehmigungen für Luftfahrtveranstaltungen. Sie nimmt eine Fülle von Aufgaben wahr, die der Abwehr dessen dienen, dass der Luftverkehr von außen angegriffen wird (Luftsicherheit). Sie führt die Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch, die jedermann zu durchlaufen hat, der am Flughafen im dortigen Sicherheitsbereich arbeiten möchte. Die LuBB hat die Sicherheit der Menschen im Blick, in deren Leben die Luftfahrt ganz direkt als Beruf oder im persönlichen Lebensumfeld eine Rolle spielt.
Dabei ist die LuBB jenen Gruppen besonders verpflichtet, die in den Ländern Berlin und Brandenburg zu den von Fluglärm belasteten Personen angehören. Wer zu dieser Gruppe gehört, soll in der LuBB eine Gesprächspartnerin finden, die dem Bedürfnis vor allem nach Nachtruhe, zukommendes Gewicht beimisst und ausgehend hiervon das Ziel verfolgt, Ruhebedürfnis und die Interessen der Luftfahrt auszugleichen.
Organisatorisch ist die LuBB – Abteilung 4 eine Abteilung des
Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV)
15366 Hoppegarten, Lindenallee 51.
Die LuBB hat als Außenstelle des LBV ihren Sitz in
12529 Schönefeld, Mittelstraße 5/5a.
Ihre Entstehungsgeschichte weist die LuBB aber dennoch als etwas Besonderes aus: Sie ist eine sogenannte Funktionalbehörde. Anders als die weiteren Abteilungen des LBV, ist die LuBB sowohl für das Land Brandenburg als auch für das Land Berlin zuständig. Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben, agiert die LuBB wie eine selbstständige Behörde.
Organisation
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg – LuBB
Leitung: Herr Diekmann
Dezernat 41 – Fachplanung, Umwelt und TÖB-Angelegenheiten Flughafen BER Flugplätze Berlin/Brandenburg Luftfahrthindernisse | Dezernat 42 – Luftaufsicht, Erlaubnisse Luftaufsicht Nutzung des Luftraums |
Dezernat 43 – Organisationen, Sicherheitssysteme und Standardisierung Luftsicherheit Betriebssicherheit Flugbetrieb / Ausbildungsorganisation | Dezernat 44 – Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Luftfahrtpersonal Luftfahrtpersonal Zuverlässigkeitsüberprüfung |
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Struktur der Luftfahrt- und Luftsicherheitsverwaltung der Länder Berlin und Brandenburg
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Dokument: 114 kB – Stand: 01.11.2023
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
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