Änderungsgenehmigungsverfahren Flugplatz Oehna

Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung für den Flugplatz Oehna vom 30.04.2024

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Flugplatzbetreibers, der Fläming Air GmbH, die luftrechtliche Genehmigung für den Flugplatz Oehna gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit Bescheid vom 30.04.2024 wesentlich geändert.

Die Änderung betrifft vorrangig die Herabstufung des Verkehrslandeplatzes Oehna hin zu einem Sonderlandeplatz mit der Folge der Aufhebung der Betriebspflicht des Landeplatzes sowie der Fortführung des Betriebes als Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) mit einer eingeschränkten Zweckbestimmung und PPR-Regelung.

Dem Antragsteller wurden die zum Wohl der Allgemeinheit und zur Vermeidung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlichen Auflagen erteilt, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor Immissionen sowie zur Wahrung der Betriebssicherheit des Sonderlandeplatzes.

In dem Genehmigungsänderungsbescheid ist über alle Anträge und Stellungnahmen entschieden worden.

Ein Abdruck der Genehmigung einschließlich der Genehmigungsurkunde und einer Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) im Internet auf dieser Seite ab dem 15.05.2024 veröffentlicht.

Der Änderungsgenehmigungsbescheid nebst Anlagen liegt im Bauamt (Zimmer 27) in der Gemeinde Niedergörsdorf, Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf für zwei Wochen in der Zeit vom 03.06.2024 bis einschließlich 17.06.2024 während der Dienststunden zu den folgenden Zeiten zur allgemeinen Einsicht aus:

Montag               07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag             07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch            07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag        07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Bescheid über die Änderungsgenehmigung gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber allen Betroffenen als zugestellt (§ 6 Abs. 5 LuftVG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Im Übrigen wird auf den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Änderung der Genehmigung für den Flugplatz Oehna kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 5/5A, 12529 Schönefeld erhoben werden.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Genehmigungsänderungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Bauen und Verkehr:

Herr Böttner

Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten

Telefon: (03342) 4266-1500

Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter dem nachfolgendem Link zur Verfügung:

Datenschutzerklärung LuBB


Anlagen zur Änderung der Genehmigung



Genehmigungsurkunde Sonderlandeplatz Oehna
Die pdf. Datei ist nicht barrierefrei!
Dokument: 7 MB – Stand: 30.04.2024


Anlage 1 zur Änderung der Genehmigung Platzdarstellungskarte – Maßstab 1:2.500
Die pdf. Datei ist nicht barrierefrei!
Dokument: 2 MB – Stand: Januar 2023


Anlage 2 Bekanntmachung
Die pdf. Datei ist nicht barrierefrei!
Dokument: 265 kB – Stand: 13.05.2024

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