Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Bauschutzbereiche
Bauschutzbereiche dienen der Hindernisüberwachung für Flugplätze. Es werden zwei verschiedene Bauschutzbereiche unterschieden, der („große“) Bauschutzbereich gemäß LuftVG § 12 LuftVG sowie der beschränkte („kleine“) Bauschutzbereich gemäß § 17 LuftVG.
Bauschutzbereiche bedeuten kein absolutes Bauverbot, sondern lediglich, dass man neben einer baurechtlichen Genehmigung noch einer luftrechtlichen Genehmigung bedarf.
Karte zum Bauschutzbereich BER
Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg
Dokument: 2 MB – Stand: 27.03.2012
Flugplätze mit beschränktem Bauschutzbereich
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Dezernat 41
Fachplanung, Umwelt, TÖB-Angelegenheiten
SG 411
Planfeststellung und Genehmigung Flugplätze
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Landeplätze
Hubschrauberlandeplätze
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
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