Genehmigungsverfahren Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin, Bundeskanzleramt
Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren für den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Berlin, Bundeskanzleramt, nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Das Bundeskanzleramt, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, hat mit Schreiben vom 14.07.2022 bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz für die Anlage und den Betrieb des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes Berlin, Bundeskanzleramt, beantragt. Der Landeplatz soll auf dem Dach des Erweiterungsbaus im Kanzlerpark westlich des Spreebogens in Berlin-Mitte errichtet werden.
Auslegung
Die Auslegung des Genehmigungsantrags sowie der dazugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen sind unter folgendem Link ab dem 17. April 2023 bis zum Abschluss des Verfahrens jederzeit und für jedermann einsehbar:
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen in den Berliner Bezirksämtern Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt und können dort von jedermann eingesehen werden.
In der Zeit vom 17. April 2023 bis 17. Mai 2023 kann in den folgenden drei Bezirksämtern Einsicht in den Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen genommen werden:
- Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Raum 166, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin:
Zeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag 9:00 bis 14:00 Uhr
Abweichende Termine können telefonisch vereinbart werden unter 030 9018-45852/45840/45846 oder per E-Mail. - E-Mail Stadtplanung
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Dienstgebäude Hohenzollerndamm 174 – 177, 10713 Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Raum 5074:
Zeiten:
Montag bis Mittwoch von 10:00 bis 15:00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter den Telefonnummern: 030 9029 15117 bzw. 030 9029 15122 - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin, Raum 3125 (Der Raum ist leider nicht barrierefrei erreichbar)
Zeiten:
Montag bis einschließlich Donnerstag jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr
und von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, die Kontakttelefonnummern lauten:
030 90277-3601 (Hr. Vogt) bzw. 90277-3867 (Frau Castro-Gonzalez).
In der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 3. Juli 2023 ist eine Einsichtnahme in den Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen im:
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Kreuzberg, 10965 Berlin, Yorckstraße 4-11, Hochhaus, 5.Etage, Flur vor Zimmer 507 / 508 möglich:
Zeiten:
Montag bis einschließlich Mittwoch jeweils von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung, die Kontakttelefonnummern lauten: 030 90298-2328 (Hr. Pirch) bzw. 030 90298-2234 (Geschäftszimmer).
Einwendungen
Jeder, dessen Belange durch die Erteilung einer Genehmigung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der auslegenden Stelle oder bis einschließlich 17. Juli 2023 (Posteingang) bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (Genehmigungsbehörde), Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld Hinweise oder Bedenken schriftlich oder als elektronische Erklärung einreichen. Die Erklärung zur Niederschrift wird hiermit ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 PlanSiG). Unter Berücksichtigung der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 PlanSiG, § 3a VwVfG, besteht die Möglichkeit zu elektronischen Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
Hinweise
Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Gleichförmige Eingaben, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch, soweit die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (vgl. § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. mit § 17 VwVfG).
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen an den Träger des Vorhabens zur sachgerechten Erwiderung übergeben werden können.
Kosten, die evtuell durch die Einsichtnahme in die Unterlagen oder die Erhebung von Einwendungen entstehen könnten, werden nicht erstattet.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und Einwenderinnen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Links zu den Gesetzen:
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- E-Rechtsverkehr
Datenschutz
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Genehmigungsänderungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet werden.
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Bauen und Verkehr:
Herr Böttner
Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
Telefon: (03342) 4266-1500
Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter dem nachfolgendem Link zur Verfügung:
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.