Genehmigungsänderungsverfahren Verkehrslandeplatz Schönhagen

Allgemeine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen zum Genehmigungsänderungsverfahren für den Verkehrslandeplatz Schönhagen nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Mit Antrag vom 15.04.2024 beantragt die Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH eine Änderung von Flugbetriebsflächen und Ausweisung eines neuen Baufeldes östlich des Baufeldes III für weitere luftaffine Ansiedlungen. Konkret geht es hierbei um die dauerhafte Stilllegung der Grasbahn 12/30, die fachplanerische Genehmigung für ein neues Baufeld, die Umwidmung der Asphaltbahn 12/30 in einen Rollweg und die fachplanerische Genehmigung für die geplanten Vorfeldflächen der Hochbauten mit den erforderlichen Verbindungen zum Rollweg.

Das Vorhaben stellt sich genehmigungsrechtlich als wesentliche Änderung der Anlage und des Betriebes des Verkehrslandeplatzes Schönhagen dar, da sie mit möglichen Auswirkungen auf den Kreis der Benutzer oder den Benutzungsumfang verbunden ist. Daher führt die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg gemäß § 1 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in Verbindung mit § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Änderungsgenehmigungsverfahren mit Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch.

Auslegung

Die Auslegung des Antrages sowie der dazugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie-Plansicherstellungsgesetz-PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die Antragsunterlagen sowie die dazugehörigen Unterlagen sind ab dem 09.09.2024 bis zum Abschluss des Verfahrens als Download jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die Antragsunterlagen und die dazugehörige Platzdarstellungskarte in der Gemeinde Nuthe Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal, (Raum 210) in der Zeit vom 09.09.2024 bis 09.10.2024 zu folgenden Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt und können dort von jedermann eingesehen werden.

Montag                        von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                      von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                 von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag                         von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Sie können die Unterlagen nach telefonischer Terminvereinbarung einsehen.

Außerdem werden die Antragsunterlagen und die dazugehörigen Pläne in der Stadtverwaltung Trebbin, Markt 1-3, 14959 Trebbin, Abteilung 4 Bauen und Planen, Raum 14 in der Zeit vom 23.09.2024 – 23.10.2024 zu folgenden Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausgelegt und können dort von jedermann eingesehen werden.

Montag, Donnerstag            von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 15.30 Uhr

Dienstag                                 von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                                von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Freitag                                   von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Einwendungen

Jeder, dessen Belange durch die Änderung der Genehmigung berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der auslegenden Stelle oder bis einschließlich 06.11.2024 (Posteingang) bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (Genehmigungsbehörde), Mittelstraße 5/5a, 12529 Schönefeld Hinweise oder Bedenken schriftlich oder als elektronische Erklärung einreichen. Die Erklärung zur Niederschrift wird hiermit ausgeschlossen

§ 4 Absatz 1 PlanSiG. Unter Berücksichtigung der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 PlanSiG, § 3a Verwaltungsverfahrungsgesetz-VwVfG, besteht die Möglichkeit zu elektronischen Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Signatur an.

Post-QES@LBV.Brandenburg.de

Hinweise

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten sowie den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die nicht diesen Erfordernissen entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Dies gilt auch, soweit die Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (vergleiche § 1 Absatz 1 Verwaltungsverfahrungsgesetz-VwVfGBbg in Verbindung mit § 17 VwVfG).

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen an den Träger des Vorhabens zur sachgerechten Erwiderung übergeben werden können.

Kosten, die eventuell durch die Einsichtnahme in die Unterlagen oder die Erhebung von Einwendungen entstehen könnten, werden nicht erstattet.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender:innen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Genehmigungsänderungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet werden.

Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Bauen und Verkehr:

Herr Böttner

Lindenallee 51,

15366 Hoppegarten

Telefon: 03342 4266-1500

E-Mail:

Andre.Boettner@LBV.Brandenburg.de

Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter dem nachfolgendem Link zur Verfügung:

Datenschutzerklärung LuBB

Externe Links:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG)

E-Rechtsverkehr


Unterlagen zum Genehmigungsänderungsverfahren:



Antrag – Änderung Flugbetriebsflächen und Ausweisung neuen Baufeldes_geschwärzt
Das Dokument ist nicht barrierefrei! Auf Grund von datenschutzrechtlichen Vorgaben sind Schwärzungen im Dokument enthalten.
Dokument: 1 MB – Stand: 15.04.2024


Befreiung von den Ge- und Verboten der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Landkreis Teltow-Fläming_geschwärzt
Das Dokument ist nicht barrierefrei. Auf Grund von datenschutzrechtlichen Vorgaben sind Schwärzungen enthalten.
Dokument: 2 MB – Stand: 20.02.2024


Vorhabenanzeige-Umwidmung der Piste 12/30
Das Dokument ist nicht barrierefrei!
Dokument: 5 MB – Stand: Juli 2020


Platzdarstellungskarte zur Änderungsgenehmigung VLP Schönhagen
Das Dokument ist nicht barrierefrei!
Dokument: 1 MB – Stand: 30.07.2024


Karte zur Erschließung der Hochbauzone
Das Dokument ist nicht barrierefrei!
Dokument: 3 MB – Stand: 27.03.2024


Querschnitt zur Änderungsgenehmigung gemäß § 6 Absatz 4 LuftVG
Das Dokument ist nicht barrierefrei!
Dokument: 296 kB – Stand: 27.03.2024


Bericht zur Arten- und Biotoperfassung BP-Gebiet Flugplatz Schönhagen
Das Dokument ist nicht barrierefrei!
Dokument: 7 MB – Stand: 15.10.2021