Barrierefreiheitserklärung Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird nach der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV) verlangt.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt /lubb.berlin-brandenburg.de/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 01.01.2024 erstellt.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle nicht durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Webauftritt erscheint ab dem 01.01.2024 in einem neuen Layout, diese Anwendung ist barrierefrei.

Die Inhalte, wie Grafiken, Downloads mit Formularen und Merkblätter sowie mit Karteninhalten sind nicht barrierefrei.

Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BbgBITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit aktueller BITV

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Strukturierte Formulare

  • Beschreibung: Die Standards zur Barrierefreiheit wurden bei der Erstellung von Formularen bisher nicht berücksichtigt. Die Verantwortung liegt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Entsprechend können beim Einsatz von Screen Readern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Formulare werden barrierefrei beziehungsweise teilweise barrierearm ersetzt.
  • Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Dokumente

  • Beschreibung: Die Standards zur Barrierefreiheit wurden bei der Erstellung von Dokumenten bisher nicht berücksichtigt. Die Verantwortung liegt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Entsprechend können beim Einsatz von Screen Readern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Dokumente werden barrierefrei beziehungsweise teilweise barrierearm ersetzt.
  • Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Barriere: Downloads mit Karteninhalten

  • Beschreibung: Die Standards zur Barrierefreiheit wurden bei der Erstellung der Downloads mit Karteninhalten bisher nicht berücksichtigt. Die Verantwortung liegt bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Entsprechend können beim Einsatz von Screen Readern für die Nutzung relevante Informationen fehlen oder nicht korrekt verstanden werden.
  • Maßnahmen: Für die Behebung oder für eine andere Form der Darstellung liegt im Moment noch keine Lösung vor.
  • Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Barriere: Inhalte der Fluglärmkommission

  • Beschreibung: Die Standards zur Barrierefreiheit sind in den veröffentlichten Inhalten der Fluglärmkommission für den Verkehrsflughafen BER bisher nicht berücksichtigt. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg ist nur für die Veröffentlichung auf ihrer Web-Seite zuständig.
  • Maßnahmen: Zur Erreichung des Standards zur Barrierefreiheit werden entsprechende Maßnahmen festgelegt, für die Umsetzung ist die Fluglärmkommission verantwortlich.
  • Zeitplan: Behebung bis Ende 2024

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Ramona Tronicke
E-Mail: ramona.tronicke@lbv.brandenburg.de
Telefon: 03342 4266-4124

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden.

Um einen barrierefreien Zugriff auf öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen sicher zu stellen, hat das Land Brandenburg eine Überwachungsstelle im Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingerichtet. Diese prüft die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Applikationen, berät öffentliche Stellen bei der Sicherstellung dieses Vorhabens und ist Ansprechpartner für Betroffene.