Datenschutzerklärung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LUBB)

Inhaltsverzeichnis:

I. Hinweise zum Datenschutz gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit dem Anliegen, mit dem Sie sich an die LuBB wenden.

Auf die Detailregelungen zum Datenschutz zu den einzelnen Fachbereichen wird verwiesen.

Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die LuBB Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die:
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB)
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4001
E-Mail: poststellelubb@lbv.brandenburg.de

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von § 5 Absatz 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz erhoben, um Ihr individuelles Anliegen bearbeiten beziehungsweise beantworten zu können.

Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls weitergegeben an das oder die für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständige/n Dezernate und/oder gegebenenfalls die übergeordnete Abteilungs- oder Hausleitung, damit eine fachlich korrekte Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung in der LuBB so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Datenschutzgrundverordnung-DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 Datenschutzgrundverordnung-DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die LuBB, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Die LuBB benötigt Ihre Daten, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Ohne Ihre Daten kann Ihr Anliegen durch die LuBB nicht bearbeitet werden.

Minderjährigenschutz:

Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.


II. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4001
Fax: 03342 4266-7612


III. Name und Anschrift des DSB (Datenschutzbeauftragten)

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Herr André Böttner

E-Mail: LBV-DSB@LBV.Brandenburg.de

Anschrift:
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel.: 03342 4266-1500


IV. Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Artikel 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Artikel 16 DSGVO),
  • auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Artikel 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Artikel 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an den behördlichen Datenschutzbeauftragten an die in Ziffer II genannte Kontaktadresse.

Zur Wahrung aller zuvor genannten Rechte kann sich jeder Betroffene an den vorgenannten Datenschutzbeauftragten wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Artikel 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Brandenburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Telefax: 033203 356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de


Kontaktaufnahme

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, verarbeiten wir Ihre Kontaktinformationen (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie den Inhalt Ihrer Anfrage, um Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Wir speichern Ihre Daten nur solange, wie wir diese zur Beantwortung Ihrer Anfrage benötigen. Je nach Gegenstand der Anfrage kann darüber hinaus eine Aufbewahrung im Rahmen der gesetzlichen Fristen beziehungsweise Vorschriften zur Aktenhaltung in der Landesverwaltung erforderlich sein.


Datenschutz – Planfeststellung und Genehmigung Flugplätze

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sowie als Genehmigungsbehörde für Flugplätze nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zu erfüllen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in Verbindung mit dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verarbeitet und im Rahmen der Verfahrensbearbeitung in nur für den internen Behördengebrauch zugänglichen EDV-Systemen gespeichert.

Weitergabe der personenbezogenen Daten:
Eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung der Antragsunterlagen erfolgt verfahrensabhängig durch öffentliche Auslegung der Unterlagen, Veröffentlichung auf der LuBB-Internetseite über die Fachanwendung PlanFM und Weiterleitung an andere Fachbehörden im Rahmen deren Verfahrensbeteiligung als Träger öffentlicher Belange. Erhobene Einwendungen werden insbesondere an den jeweiligen Vorhabenträger weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden – wie auch die sonstigen relevanten Unterlagen zum Verfahren – solange aufbewahrt, wie die verfahrensgegenständlichen baulichen Anlagen bestehen.

Datenschutz – Luftfahrthindernisse, Umwelt- und TÖB-Angelegenheiten

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Aufgaben der LuBB bei der Zulassung von Luftfahrthindernissen zu erfüllen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) in Verbindung mit dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verarbeitet und im Rahmen der Verfahrensbearbeitung in nur für den internen Behördengebrauch zugänglichen EDV-Systemen gespeichert.

Weitergabe der personenbezogenen Daten:
Eine Weitergabe erfolgt entsprechend der Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) an die zuständige Flugsicherungsorganisation.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden längstens für 5 Jahre nach Gültigkeit der Entscheidung bei der LuBB gespeichert.

Datenschutz – Luftaufsicht, Erlaubnisse

Hinweise zur Datenverarbeitung:
Ihre Daten werden auf Basis des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 1 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2018/1139 2 und dem Luftverkehrsgesetz zum Zwecke der Genehmigungserteilung verarbeitet.

Die Daten werden in Papierform oder elektronischer Form gespeichert. Die Speicherung erfolgt bis zu 5 Jahre nach Ende des Gültigkeitszeitraumes Ihrer Genehmigung.

Im Rahmen des Verfahrens können Ihre Daten an weitere Stellen, zum Beispiel Deutsche Flugsicherung GmbH, Polizeidienststellen, Ordnungsbehörden und so weiter, weitergeleitet werden, wenn dies zur Erteilung der Genehmigung, im Rahmen von behördlichen Beteiligungsverfahren oder zur Aufrechterhaltung der Luftverkehrssicherheit notwendig ist.

Die jeweils beteiligte Stelle ist für die Einhaltung von Löschfristen und Datenschutzbestimmungen verantwortlich.

1 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO
2 gemeinsame Vorschriften für die Zivilluftfahrt

Datenschutz – Organisation, Sicherheitssysteme, Standardisierung

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen wie der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 in Verbindung mit der DVO (EU) Nr. 2015/1998 und dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als Prüfungs-, Zertifizierungs- und Aufsichtsbehörde für Sicherheitsmaßnahmen des Flughafenbetreibers und Landeplatzbetreiber verarbeitet.

Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Flugplatzbetreiber, Arbeitgeber und andere Luftsicherheitsbehörden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für Luftsicherheitskontrollpersonal und Ausbilder sowie im Rahmen der Qualitätskontrollmaßnahmen der Luftsicherheitsbehörde.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach deren Eingang für die Zeit der Gültigkeit der Zertifizierung und des Einsatzes als Luftsicherheitskontrollpersonal oder bis zum Widerruf der Zertifizierung bei der LuBB gespeichert.

Datenschutz – Betriebssicherheit

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen wie des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2018/1139 und dem Luftverkehrsgesetz durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zum Zwecke der Aufsicht und Erlaubniserteilung verarbeitet.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden in Papierform und/oder elektronischer Form gespeichert. Die Speicherung erfolgt bis zu 5 Jahre nach Ausbildungsende beziehungsweise dem Ende der Gültigkeit Ihrer Erlaubnis.

Datenschutz – Zuverlässigkeitsüberprüfungen

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung:
Ihre Daten werden zur Durchführung der Verfahren im Zusammenhang mit der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erhoben.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) in Verbindung mit § 7 LuftSiG und der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundeszentralregister und soweit im Einzelfall erforderlich: Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Ausländerzentralregister, Ausländerbehörde, Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen, Arbeitgeber der letzten fünf Jahre, Strafverfolgungsbehörden, andere Luftsicherheitsbehörden um die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG durchzuführen.

Sofern Sie Inhaber eines Flughafensicherheitsausweises sind oder werden wollen, werden Ihre personenbezogenen Daten an den Arbeitgeber und den Flughafen Berlin-Brandenburg weitergegeben.

Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung von sogenannten sonstigen Dritten (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) wird an den Arbeitgeber weitergegeben.

Bei Einverständnis wird das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern an die zuständige Lizenzstelle weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Die im Rahmen der Überprüfung verwendeten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 7 Abs. 11 LuftSiG wie folgt gespeichert: bei positiver Feststellung drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei Ablehnung oder Widerruf der Zuverlässigkeitsfeststellung zwei Jahre; bei Rücknahme des Antrags erfolgt eine umgehende Löschung.

Datenschutz – Luftfahrtpersonal

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen wie dem LuftVG, der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, der Verordnung (EU) Nr. 2018/1976 sowie der Verordnung (EU) 2018/395 durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als Prüfungs-, Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörde für Piloten verarbeitet.

Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach §§ 65, 66 LuftVG und § 5 LuftPersV im Rahmen des Erwerbs und der Verwaltung Ihrer Pilotenlizenz weitergegeben an:

  • Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
  • Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
  • Luftfahrtbehörden anderer Staaten, wenn Sie den Transfer (EU-Mitgliedstaaten) oder die Validierung (Drittstaaten) Ihrer Pilotenlizenz beantragen

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach deren Eingang für die Zeit Ihrer Pilotenausbildung und für die Dauer der Verwaltung Ihrer gültigen Pilotenlizenz und im Falle der Abgabe der Verwaltung an eine andere Behörde oder eines Widerrufs der Lizenz längstens für 2 Jahre nach Abgabe bzw. nach Ablauf der Gültigkeit bei der LuBB gespeichert.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind verpflichtet, Ihre persönlichen Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich § 65 Absatz 4 LuftVG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 LuftPersV. Die LuBB benötigt Ihre Daten, um Ihr luftverkehrsrechtliches Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.