Bekanntmachung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses für den Verkehrslandeplatz Neuhausen im Amt Neuhausen/Spree vom 10.07.2025
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf Antrag der Flugplatzbetreiberin, Flugplatzgesellschaft Cottbus/Neuhausen mbH, den Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2003 für den Verkehrslandeplatz Neuhausen gemäß § 8 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 76 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) mit Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 10.07.2025 geändert.
Gegenstand des Planänderungsantrages vom 30.07.2019, ergänzt durch Unterlagen aus November 2021 und vom Juni 2022 der Flugplatzgesellschaft Cottbus/Neuhausen mbH ist die Änderung von planfestgestellten Einzelvorhaben (Flugbetriebsflächen), der Entfall von planfestgestellten Einzelvorhaben (verkehrlichen Erschließung, Hochbauflächen, Anlagen der Ver- und Entsorgung) und damit verbunden die Änderung der Flächennutzung des Flugplatzes. Im Wesentlichen wurde die bereits zugelassene Hauptstart- und Landebahn durch geänderte Rollwegsführung geändert erschlossen und eine Zentralisierung von Vorfeldflächen und Hochbauflächen im zentralen Bereich südlich der Start- und Landeflächen vorgenommen.
Trotz Planänderung von unwesentlicher Bedeutung war ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, dieses jedoch ohne Anhörungsverfahren und ohne öffentliche Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses (§ 76 Abs. 3 VwVfG).
In dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss ist über alle Anträge, Stellungnahmen und fristgemäß eingegangenen Einwendungen entschieden worden.
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