Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person – Artikel 13 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als Abteilung des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem luftsicherheitsrechtlichen Anliegen. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchten das LBV und die LuBB Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-0

Gemeinsam verantwortlich für die Datenerhebung

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel: 03342 4266-0

Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Landesamt für Bauen und Verkehr
z. Hd. Datenschutzbeauftragter Herr André Böttner
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Tel: 03342 4266-1500

Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden zur Durchführung der Verfahren im Zusammenhang mit der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) erhoben.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 5 Abs. 1 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) in Verbindung mit § 7 LuftSiG und der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Länder, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundeszentralregister und soweit im Einzelfall erforderlich: Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Ausländerzentralregister, Ausländerbehörde, Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen, Arbeitgeber der letzten fünf Jahre, Strafverfolgungsbehörden, andere Luftsicherheitsbehörden um die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG durchzuführen.

Sofern Sie Inhaber eines Flughafensicherheitsausweises sind oder werden wollen, werden Ihre personenbezogenen Daten an den Arbeitgeber und den Flughafen Berlin-Brandenburg weitergegeben.

Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung von sogenannten sonstigen Dritten (§7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) wird an den Arbeitgeber weitergegeben.

Bei Einverständnis wird das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern an die zuständige Lizenzstelle weitergegeben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die im Rahmen der Überprüfung verwendeten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 7 Abs. 11 LuftSiG wie folgt gespeichert: bei positiver Feststellung drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei Ablehnung oder Widerruf der Zuverlässigkeitsfeststellung zwei Jahre; bei Rücknahme des Antrags erfolgt eine umgehende Löschung.

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Beschwerderecht

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg.

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesdatenschutzbeauftragten unter www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die LuBB benötigt Ihre Daten zur Feststellung Ihrer Zuverlässigkeit. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Zuverlässigkeit nicht festgestellt werden.


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4001
E-Mail: PoststelleLUBB@LBV.Brandenburg.de
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Fax: 03342 4266-7612