Hinweise und Bekanntmachungen
Hinweise zum Datenschutz – Zuverlässigkeitsprüfung
Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten
Bitte beachten Sie im Hinblick auf die Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten auch unser Informationsschreiben an die Arbeitgeber (PDF).
Überprüfung der Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten gemäß § 7 LuftSiG in Verbindung mit Nr. 11.1.3 c des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Informationsschreiben an die Arbeitgeber
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Gebühren
Die Kosten wurden anhand des durchschnittlichen Arbeitsaufwandes bei positiver und negativer Entscheidung ermittelt. Die festgesetzten Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung unterscheiden sich deshalb. Die aktuellen Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) entnehmen Sie bitte der Übersicht (PDF).
Wichtiger Hinweis
Jede Person mit einer gültigen Bescheinigung über die festgestellte Zuverlässigkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 LuftSiG ist dazu verpflichtet, der zuständigen Luftsicherheitsbehörde innerhalb eines Monates die Änderung des Namens, des Wohnsitzes, des Arbeitgebers sowie der Art der Tätigkeit mitzuteilen (vgl. § 7 Abs. 9a LuftSiG).
Der Arbeitgeber hat ebenfalls jegliche Tätigkeitsänderung der vorgenannten Personen, insbesondere die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und den Wechsel zu einer nicht ZÜP-pflichtigen Tätigkeit, zu melden (vgl. §7 Abs. 9b LuftSiG). Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Änderungsmitteilung (Rubrik Formulare).
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5 a
12529 Schönefeld
03342 4266-4417
03342 4266-4418
03342 4266-4431
Fax ZÜP:
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Montag bis Donnerstag
09.00 – 11.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung!
Nutzen Sie für die Abgabe von Unterlagen bitte auch den Briefkasten (rechts neben dem Hauseingang A)!