Zuverlässigkeitsüberprüfung – ZÜP
Im gleichnamigen Sachgebiet wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchgeführt. Konkret prüft die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg nach § 7 LuftSiG für die Länder Berlin und Brandenburg die Zuverlässigkeit folgender Personen:
Zugangsberechtigte (Inhaber eines Flughafenausweises) für den Sicherheitsbereich des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg
Die Antragstellung erfolgt über die Ausweisstelle des Flughafens. Dort erhalten Sie auch die auszufüllenden Antragsformulare. Die Bescheinigung über die festgestellte Zuverlässigkeit erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung über die Ausweisstelle.
Diese erledigt auch den Gebühreneinzug. Dazu werden von der Ausweisstelle im Namen der Luftsicherheitsbehörde Gebührenbescheide an die Unternehmen versendet.
Bei Fragen zum Stand der Überprüfung oder zum Gebührenbescheid bitten wir Sie, sich unter der Tel.-Nr.: (030) 6091-77500 oder per Fax: (040) 6091-77505 an die Ausweisstelle des Flughafens zu wenden.
Zuverlässigkeitsüberprüfung für das Personal von Luftfahrtunternehmen und sonstige Dritte
Für die Beschäftigten der Luftfahrtunternehmen, die keinen Flughafenausweis benötigen, stellen wir ein gesondertes Antragsformular zur Verfügung. Dieses ist auch für Mitarbeiter von reglementierten Beauftragten und sonstigen Unternehmen zu verwenden, die auf Grund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben.
Wir bitten Unternehmen, die zum ersten Mal eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für ihre Beschäftigten beantragen wollen und die keinen Flughafenausweis benötigen, sich bei uns vorzustellen.
Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern/Luftfahrerinnen und Flugschülern/Flugschülerinnen
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrerinnen und Luftfahrern gibt es ein gesondertes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Denken Sie bitte auch an die Kopie Ihres Personalausweises. Ist dieser nicht vorhanden, ist eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) mit einer Kopie des Reisepasses vorzulegen. Der durch eine Unterschrift bestätigte Antrag muss im Original vorliegen, Fax- und E-Mail-Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Entscheidung über Ihre Zuverlässigkeit erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Voraus- oder Barzahlungen sollten in der Regel nicht geleistet werden.
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5 a
12529 Schönefeld
03342 4266-4417
03342 4266-4418
03342 4266-4431
Fax ZÜP:
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Montag bis Donnerstag
09.00 – 11.00 Uhr und
13.00 – 15.00 Uhr
Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung!
Nutzen Sie für die Abgabe von Unterlagen bitte auch den Briefkasten (rechts neben dem Hauseingang A)!