Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Rechtsvorschriften
Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung von Lizenzen oder die Aufrechterhaltung Ihrer Erlaubnis erforderlich? Wo ist geregelt, wie lange das Tauglichkeitszeugnis gültig ist?
Informieren Sie sich hier über einschlägige Vorschriften zur Rechts- und Verfahrenslage, die zur Erteilung von Lizenzen herangezogen werden oder zur Aufrechterhaltung Ihrer Erlaubnis wichtig sind.
EU-Verordnungen
Die Verlinkungen zu den konsolidierten Fassungen der EU-Verordnungen führen zum Internetauftritt „eur-lex.europa.eu“:
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 (Flugzeuge und Hubschrauber)
- Verordnung (EU) Nr. 2018/1976 (Segelflug)
- Verordnung (EU) Nr. 2018/395 (Ballon)
Nationales Recht
Die Verlinkungen zum Luftverkehrsgesetz und zur Verordnung über Luftfahrtpersonal führen zur Webpräsenz „gesetze-im-Internet.de“:
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Luftfahrtpersonalangelegenheiten, insbesondere Lizenzen
Frau Frohberg
Raum: 2.303
Frau Frohberg
Raum: 2.303
Luftfahrtpersonalangelegenheiten, insbesondere Lizenzen
Herr Nagler
Raum: 2.303
Herr Nagler
Raum: 2.303
Luftfahrtpersonalangelegenheiten, insbesondere Lizenzen
Frau Stanke
Raum: 2.304
Frau Stanke
Raum: 2.304
Lizenz- und Prüfungswesen
Herr Röhr
Inspektor Lizenz- und Prüfungswesen
Raum: 2.316
Herr Röhr
Inspektor Lizenz- und Prüfungswesen
Raum: 2.316
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung!
Nutzen Sie für die Abgabe von Unterlagen bitte auch den Briefkasten (rechts neben dem Hauseingang A).
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