Luftaufsicht
Der Begriff Luftaufsicht ergibt sich aus dem § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG):
„Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) […]“
Die Luftaufsicht umfasst demnach die beiden Komponenten
- Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs: Hierunter sind luftfahrtspezifische Gefahren zu verstehen, d. h. Gefahren, die den Ablauf des Luftverkehrs in seiner Funktion beeinträchtigen können.
- Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt: Hierunter sind die Fälle zu verstehen, in denen z. B. ein Luftfahrzeug eine Gefährdungslage für unbeteiligte Dritte herbeiführt.
Die Luftaufsichtsbehörden können in Ausübung der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Die Luftaufsichtsverfügung ist eine Anordnung, mit der von einer (Einzelverfügung) oder mehreren bestimmten Personen (Allgemeinverfügung) ein Handeln, Dulden oder Unterlassen gefordert wird. Diese Verfügung ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
- Örtliche Luftaufsicht am Flughafen Berlin Brandenburg
- Überörtliche Luftaufsicht an den Flugplätzen in Berlin und Brandenburg
Örtliche Luftaufsicht am Flughafen Berlin Brandenburg
Der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) ist der Standort der örtlichen Luftaufsicht im Land Brandenburg. Die Sachbearbeiter für Luftaufsicht vertreten die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als Aufsichtsbehörde des Flughafens vor Ort. Von hier aus werden verschiedene Kontrollaufgaben wahrgenommen und Maßnahmen veranlasst, um die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften zu überwachen und einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.
Die wesentlichen Aufgaben der örtlichen Luftaufsicht am Flughafen BER
- Überwachung der genehmigten Verfahren des Flughafenbetreibers und dessen Flughafenanlagen gemäß § 45 LuftVZO
- Abwehr betriebsbedingter Gefahren für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gemäß § 29 LuftVG
- Stichprobenkontrollen der Luftfahrzeuge und des Luftfahrtpersonals gemäß § 29 LuftVG
- Kontrolle der Hindernisfreiheit der An- und Abflugsektoren im Bauschutzbereich des Flughafens BER gemäß § 12 LuftVG
- Überwachung der Einhaltung der festgelegten Flugbetriebsbeschränkungszeiten am Flughafen BER gemäß Planfeststellungsbeschluss
- Absetzen von Meldungen über Unfälle bzw. schwere Störungen sowie sicherheitsrelevante Ereignisse am Flughafen BER gemäß § 7 LuftVO und § 9 LuftVO
- Aufsicht über genehmigte Luftfahrtveranstaltungen am Flughafen BER gemäß § 73 LuftVZO in Verbindung mit § 24 LuftVG
- Unterschiedliche Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe verschiedenster Behörden zum Beispiel Luftfahrt-Bundesamt und Polizei gemäß § 35 GG
Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Nachtflug
Das Formular ist eingeschränkt barrierefrei!
Dokument: 3 MB – Stand: August 2024
Application for an exemption for night flights
The form has limited accessibility!
Dokument: 4 MB – Stand: August 2024
Überörtliche Luftaufsicht an den Flugplätzen in Berlin und Brandenburg
Die überörtliche Luftaufsicht agiert an den Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, außerhalb des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg. An den Plätzen werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt und der Flugplatzbetrieb beaufsichtigt.
Die wesentlichen Tätigkeiten der überörtlichen Luftaufsicht
- Durchführung von regelmäßigen, anlassbezogenen und auch unangekündigten Kontrollen der Flugplatzanlagen, -ausrüstungen und des Betriebs an den Flugplätzen
- Maßnahmen zur Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für den Luftverkehr und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gemäß § 29 LuftVG
- Stichprobenkontrollen der Luftfahrzeuge und des Luftfahrtpersonals gemäß § 29 LuftVG
- Luftaufsichtsprüfung bei Luftfahrtveranstaltungen gemäß § 24 LuftVG
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei nichtgenehmigten Bauwerken und Gegenständen, die die zulässige Bauhöhe nach § 12 bzw. § 14 LuftVG in der Umgebung von Flugplätzen überschreiten
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Störungen und Flugunfällen
- Aufnahme und Ermittlung zu Beschwerden im Flugbetrieb und Lärmbeschwerden
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Standort: Flughafen Berlin Brandenburg
Gebäude BVD-S, 1. OG, Raum E1_10104
Sprechzeiten: 24/7
(nur zur Meldung von Flugunfällen und schweren Störungen
des Luftverkehrs)
Sprechzeiten: 24/7
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.