Ein Dienstfahrzeug der Luftaufsicht mit einem Fahrer, mit der Aufschrift LBV auf der Fahrertür, fährt auf dem Gelände des Flughafen Berlin Brandenburg
Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Luftaufsicht

Der Begriff Luftaufsicht ergibt sich aus dem § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG):

„Die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt (Luftaufsicht) […]“

Die Luftaufsicht umfasst demnach die beiden Komponenten

  1. Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs: Hierunter sind luftfahrtspezifische Gefahren zu verstehen, d. h. Gefahren, die den Ablauf des Luftverkehrs in seiner Funktion beeinträchtigen können.
  2. Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt: Hierunter sind die Fälle zu verstehen, in denen z. B. ein Luftfahrzeug eine Gefährdungslage für unbeteiligte Dritte herbeiführt.

Die Luftaufsichtsbehörden können in Ausübung der Luftaufsicht Verfügungen erlassen. Die Luftaufsichtsverfügung ist eine Anordnung, mit der von einer (Einzelverfügung) oder mehreren bestimmten Personen (Allgemeinverfügung) ein Handeln, Dulden oder Unterlassen gefordert wird. Diese Verfügung ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Zuständigkeiten der LuftaufsichtBild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Örtliche Luftaufsicht am Flughafen Berlin Brandenburg

Der Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) ist der Standort der örtlichen Luftaufsicht im Land Brandenburg. Die Sachbearbeiter für Luftaufsicht vertreten die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg als Aufsichtsbehörde des Flughafens vor Ort. Von hier aus werden verschiedene Kontrollaufgaben wahrgenommen und Maßnahmen veranlasst, um die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften zu überwachen und einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten.

Die wesentlichen Aufgaben der örtlichen Luftaufsicht am Flughafen BER



Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Nachtflug
Das Formular ist eingeschränkt barrierefrei!
Dokument: 1 MB – Stand: Juni 2024

Überörtliche Luftaufsicht an den Flugplätzen in Berlin und Brandenburg

Die überörtliche Luftaufsicht agiert an den Flugplätzen in den Ländern Berlin und Brandenburg, außerhalb des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg. An den Plätzen werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt und der Flugplatzbetrieb beaufsichtigt.

Die wesentlichen Tätigkeiten der überörtlichen Luftaufsicht


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Kontakt örtliche Luftaufsicht
Standort: Flughafen Berlin Brandenburg
Gebäude BVD-S, 1. OG, Raum E1_10104

Sprechzeiten: 24/7

Tel.: 030 6091-54840
Fax: 0331 27548-2482
E-Mail: luftaufsicht@lbv.brandenburg.de
Kontakt überörtliche Luftaufsicht
(nur zur Meldung von Flugunfällen und schweren Störungen
des Luftverkehrs)

Sprechzeiten: 24/7

Tel.: 0171 3354-552
E-Mail: PoststelleLUBB@lbv.brandenburg.de
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Fax: 03342 4266-7612