Flugbetrieb und Ausbildungsorganisationen in den Ländern Berlin und Brandenburg
Als obere Luftfahrtbehörde der Länder Berlin und Brandenburg ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zuständig für die Genehmigung bzw. Verwaltung der Erklärungen und Aufsicht der
- Betreiber im gewerblichen Flugbetrieb sowie
- Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO),
die ihren Sitz in Berlin und Brandenburg haben.
Die Durchführung von gewerblichen Flugbetrieb sowie die Organisation und Durchführung der Ausbildung von Piloten unterliegen auf Grundlage europäischer luftrechtlicher Vorschriften der Genehmigungs- bzw. Erklärungspflicht. Genehmigungen werden auf Antrag nach umfassenden Prüfungen der Luftfahrtbehörde erteilt, wenn die organisatorischen, personellen, betrieblichen und technischen Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb nachgewiesen wurden.
Bei Durchführung von Erklärungspflichtigen Flugbetrieb ist die Einhaltung bzw. Umsetzung der jeweils zutreffenden Anforderungen oder Standards durch den Betreiber zu gewährleisten.
Der Nachweis der Einhaltung der Standards erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Aufsicht durch die Luftfahrtbehörde.
Nach dem Luftverkehrsgesetz [§ 31 Abs. 2 LuftVG] sind die Zuständigkeiten bei der Genehmigung und Aufsicht entsprechender Unternehmen und / oder Organisationen unterschiedlichen Luftfahrtbehörden zugewiesen. Wesentliche Aufgaben werden vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen, eine Vielzahl entsprechender Unternehmen bzw. Organisationen wird jedoch auch von den Luftfahrtbehörden der Länder in Bundesauftragsverwaltung betreut.
Die Zertifizierung und fortlaufende Aufsicht erfolgt in der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde nach standardisierten Verfahren und richtet sich nach Vorgaben der VO (EU) 2018/1139 in Verbindung mit
Rechtsgrundlage | Art des Flugbetriebs |
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VO (EU) Nr. 965/2012 | Gewerbliche Beförderung von Fluggästen, Fracht und Post mit Flugzeugen (außer Segelflugzeugen) und Hubschraubern Gewerblich spezialisierter Flugbetrieb mit Flugzeugen (außer Segelflugzeugen) und Hubschraubern |
VO (EU) 2018/395 | Gewerbliche Beförderung von Fluggästen mit Ballonen Gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit Ballonen |
VO (EU) 2018/1976 | Gewerbliche Beförderung von Fluggästen mit Segelflugzeugen |
VO (EU) Nr. 1178/2011 i.V.m. VO (EU) 2018/395 und VO (EU) 2018/1976 | Ausbildung von Piloten in Ausbildungsorganisationen |
Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Flugbetrieb / Ausbildungsorganisationen
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Telefonische Erreichbarkeit während der Servicezeit
Mo. – Do. von 09.00 bis 15.00 Uhr
Fr. von 09.00 bis 13.00 Uhr (sowie an Vortagen von Feiertagen)
CAT, SPO, SAO, ATO/DTO
Edward Hein
BOP, nicht gewerbl. ATO/DTO
Rico Ratajczak
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.