Foto eines Lufthansa-Flugzeuges auf dem Vorfeld des Flughafen-BER am Abend
Bild: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg

Betriebssicherheit – Organisation, Anlagen, Ausrüstung, Betrieb, Aufsicht

Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) nimmt im Rahmen der Betriebssicherheit folgende Aufgaben wahr:

Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg (BER)

Der BER unterliegt der VO (EU) 2018/1139 und ist ein nach EASA zertifizierter Flugplatz. Zur Aufrechterhaltung des EASA-Zertifikats werden die Zulassungsvoraussetzungen durch ein Aufsichtsprogramm (Inspektionen und Audits) in allen Bereichen fortlaufend durch die LuBB geprüft.

Eine weitere Aufgabe, bezogen auf den BER, ist die Prüfung und Zulassung der Planungen und Bauablaufplanungen im Rahmen der beantragten Baumaßnahmen. Dabei sind neben der reinen technischen Beurteilung der Ausführungsplanungen insbesondere auch Fragen der Gewährleistung des sicheren Betriebs unter den Bedingungen laufender Bauarbeiten zu prüfen und zu entscheiden. Baumaßnahmen werden darüber hinaus permanent begleitet, was die operative Beurteilung und Freigabe von Anpassungen bzw. Korrekturen während der laufenden Baumaßnahmen einschließt.

Landeplätze im Geltungsbereich der VO (EU) 2018/1139

Neben dem BER unterliegen auch Landeplätze unter bestimmten Voraussetzungen den Bestimmungen der VO (EU) 2018/1139, insofern dem Nachweis der Einhaltung entsprechender Standards in Form der Zertifizierung durch die Luftfahrtbehörde. Abhängig vom Verkehrsumfang ist eine Freistellung möglich, die gegenüber der Kommission der Europäischen Union zu begründen ist.

Flugplätze im Land Brandenburg, die entsprechend der erteilten Genehmigung nach § 6 LuftVG den Kriterien nach Artikel 2 Abs. 1 e) VO (EU) 2018/1139 entsprechen müssen und gem. Artikel 2 Abs. 7 VO (EU) 2018/1139 und § 10a LuftVG freigestellt wurden sind:

Für die Aufsicht und planmäßigen und umfassenden Überwachungen (Nachprüfungen) im Bereich der sonstigen Flugplätze (Landeplätze / Segelfluggelände) sind regelmäßige Verfahren in Anlehnung an die Standards nach VO (EU) Nr. 139/2014 festgelegt.

Eine im Wesentlichen kontinuierliche Bearbeitung antrags- bzw. termingebundener Vorgänge werden im Bereich der Genehmigungs- / Betriebsaufsicht der Flugplätze sowie sonstigen Präzisierungen bezüglich der Anlagen oder betrieblichen Regelungen an den Landeplätzen gewährleistet.

Nähere Informationen zum Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg und aller weiteren Flugplätze in Berlin und Brandenburg finden Sie auf den folgenden Fachseiten:


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
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Tel.: 03342 4266-4001
E-Mail: betriebssicherheit@lbv.brandenburg.de
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