Neues Formular für Erklärung – Flugbetrieb mit Ballonen (BOP)
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg stellt ab sofort ein neues Formular für die „Erklärung gemäß der VO (EU) 2018/395 der Kommission“ zur Verfügung.
Das Einsenden und Verwenden des alten Formulars führt fortan zu einer Rückweisung. Um den damit verbundenen verwaltungstechnischen Mehraufwand zu verhindern, fordern wir alle in den Ländern Berlin und Brandenburg erklärten Ballonfahrtunternehmen auf, das neue Formular ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zu nutzen.
Anlage zur Bekanntmachung:
Erklärung – Flugbetrieb mit Ballonen (BOP)
Das Formular ist nicht barrierefrei!
Dokument: 1 MB – Stand: 18.09.2024