Allgemeinverfügung für Außenstarts von bemannten Freiballonen im Bundesland Brandenburg
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat mittels einer Allgemeinverfügung die “Erlaubnis für den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes und den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen“ für das Bundesland Brandenburg erlassen. Die Allgemeinverfügung vom 23. März 2023 ist im Amtsblatt für Brandenburg, 2023, Nummer 15, sowie den Nachrichten für Luftfahrer, NfL 2023-1-2790, bekanntgegeben und veröffentlicht.
Allgemeinverfügung für Außenstarts von bemannten Freiballonen im Bundesland Brandenburg
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Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
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