Bekanntmachung der Entscheidung für den Verkehrslandeplatz Schönhagen
Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat auf Antrag des Flugplatzbetreibers, Flugplatzgesellschaft Schönhagen mbH, die luftrechtliche Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Schönhagen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit Bescheid vom 07.04.2025 wesentlich geändert.
Konkret geht es hierbei um die dauerhafte Stilllegung der Grasbahn 12/30, die fachplanerische Genehmigung für ein neues Baufeld, die Umwidmung der Asphaltbahn 12/30 in eine Rollgasse und die fachplanerische Genehmigung für die geplanten Vorfeldflächen der Hochbauten mit den erforderlichen Verbindungen zur Rollgasse.
In dem Genehmigungsänderungsbescheid ist über alle Anträge, Stellungnahmen und fristgemäß eingegangenen Einwendungen entschieden worden.
Der Änderungsgenehmigungsbescheid nebst Anlagen lag in der Stadtverwaltung Trebbin, Markt 1-3, 14959 Trebbin, Abteilung 4 Bauen und Planen, Raum 13 für zwei Wochen in der Zeit vom 26.05.2025 bis einschließlich 08.06.2025 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
Der Bescheid über die Änderungsgenehmigung gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber allen Betroffenen als zugestellt (§ 6 Abs. 5 LuftVG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Im Übrigen wird auf den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Änderung der Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Schönhagen kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Mittelstraße 5/5A, 12529 Schönefeld erhoben werden.
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im oben genannten Genehmigungsänderungsverfahrens die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde gespeichert und verarbeitet werden.
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Bauen und Verkehr:
Herr Böttner
Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
Telefon: (03342) 4266-1500
Nähere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen unter dem nachfolgendem Link zur Verfügung:
Externe Links:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo)
Anlagen zur Bekanntmachung

Genehmigungsänderung – Wegfall SLB 12_30 und Ausweisung eines neues Baufeldes östlich Baufeld III
Dokument: 363 kB – Stand: 07.04.2025