Planfeststellung
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) dürfen bestehende Flughäfen nur geändert werden, wenn im Falle der wesentlichen Änderung der Plan nach § 10 LuftVG vorher festgestellt worden ist. Antragsteller für das Vorhaben „Ausbau Flughafen Berlin-Schönefeld“ ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH mit den Gesellschaftern Land Berlin, Land Brandenburg und der Bundesrepublik Deutschland. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ist die Trägerin des Vorhabens.
Seit dem 20.05.2020 gelten für Verfahren nach Luftverkehrsgesetz das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).
Danach können, wenn in Verfahren eine ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung angeordnet ist und nach den dafür geltenden Vorschriften der Anschlag an einer Amtstafel oder die Auslegung zur Einsichtnahme vorgesehen ist, der Anschlag oder die Auslegung durch eine Veröffentlichung des Inhalts der Bekanntmachung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Bekanntmachungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2023 endet.
Links:
- Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG)
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Informationen zur Planfeststellung Flughafen BER
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Aktuelle Verfahren
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Abgeschlossene Verfahren
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Kontakt
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Dezernat 41
Fachplanung, Umwelt, TÖB-Angelegenheiten
Sachgebiet Planfeststellung BER
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.