E-Rechtsverkehr
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Elektronischer Rechtsverkehr

Wie alle Behörden des Landes Brandenburg ist auch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gemäß § 3 Absatz 1 und 4 des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) verpflichtet, mindestens einen sicheren elektronischen Zugangsweg zu eröffnen, der den Bürgerinnen und Bürgern, Gerichten, Unternehmen und anderen Behörden eine schriftformersetzende Kommunikation ermöglicht (Elektronischer Rechtsverkehr, ERV).

Für den elektronischen Rechtsverkehr sind durch § 3 Absatz 3 und 4 BbgEGovG in Verbindung mit § 3a Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mehrere sichere Übermittlungswege gesetzlich zugelassen.

Die Wahl zumindest eines dieser sicheren Zugangswege liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Das LBV bietet derzeit zwei Möglichkeiten des Elektronischen Rechtsverkehrs an:

Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

An das beBPo des LBV können elektronische Dokumente rechtssicher übermittelt werden, auch wenn sie nur einfach signiert sind. Das beBPo beruht auf der seit 2004 bewährten Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Die EGVP-Infrastruktur ist wegen der strengen Authentifizierung aller Beteiligten und der doppelten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereits schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 Nr. 2 a) bis c) VwVfG. Daher kann bei Dokumentenübermittlung per beBPo auf eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur verzichtet werden.

Eine Übermittlung von Dokumenten an das beBPo ist für folgende Absenderkreise möglich:

Das beBPo des LBV ist eine einheitliche Adresse für alle Abteilungen des LBV.

Auch die „Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg“ (LuBB, Abteilung 4 im LBV) ist hierüber erreichbar.

Die Nutzer-ID des LBV einschließlich der LuBB lautet:

DE.Justiz.b48ae689-13f2-4612-ae42-708e33555139.9ed3

Das QES-Postfach (Qualifizierte Elektronische Signatur)

Dokumente mit einer qualifiziert elektronischen Signatur können Sie dem LBV zusätzlich an das zentrale QES-Postfach übermitteln:

Bei diesem Übertragungsweg gelten nur Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur als schriftformersetzend nach § 3a Absatz 2 VwVfG. Alle schwächeren Signaturformen, insbesondere die sogenannte Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES), sind kein Schriftformersatz.

Alle anderen E-Mail-Adressen des LBV sind nicht für den Empfang von qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten geeignet und eröffnen keinen Zugang für den Elektronischen Rechtsverkehr mit dem LBV. Dies gilt auch für sämtliche E-Mail-Kontaktformulare und persönliche Postfächer von LBV-Beschäftigten, die Ihnen im Laufe eines Verwaltungsverfahrens im normalen E-Mail-Verkehr antworten werden.

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an das QES-Postfach die gewünschte Empfangsperson oder -stelle an, damit die Dokumente schnellstmöglich und richtig weitergeleitet werden können. Per E-Mail erhalten Sie eine Nachricht über den Eingang Ihrer E-Mail im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Technische Rahmenbedingungen:


Kontakt


Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Mittelstraße 5/5a
12529 Schönefeld
Tel.: 03342 4266-4001
E-Mail: PoststelleLUBB@lbv.brandenburg.de
Poststelle
Die Angabe des Absenders ist zwingend erforderlich.
Fax: 03342 4266-7612