Zuverlässigkeitsüberprüfung – ZÜP

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Im gleichnamigen Sachgebiet wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung entsprechend dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Konkret prüft die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg nach § 7 LuftSiG für die Länder Berlin und Brandenburg die Zuverlässigkeit folgender Personen:

Zugangsberechtige (Inhaber eines Flughafenausweises) für den Sicherheitsbereich des Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg

Die Antragstellung erfolgt über die Ausweisstelle des Flughafens. Dort erhalten Sie auch die auszufüllenden Antragsformulare. Die Bescheinigung über festgestellte Zuverlässigkeit erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung über die Ausweisstelle.

Diese erledigt auch den Gebühreneinzug. Dazu werden von der Ausweisstelle im Namen der Luftsicherheitsbehörde Gebührenbescheide an die Unternehmen versendet.

Bei Fragen zum Stand der Überprüfung oder zum Gebührenbescheid bitten wir Sie, sich unter der Tel.-Nr.: (030) 6091-77500 oder per Fax: (040) 6091-77505 an die Ausweisstelle des Flughafens zu wenden.

Zuverlässigkeitsüberprüfung für das Personal von Luftfahrtunternehmen und sonstige Dritte

Für die Beschäftigten der Luftfahrtunternehmen, die keinen Flughafenausweis benötigen, stellen wir ein gesondertes Antragsformular zur Verfügung. Dieses ist auch für Mitarbeiter von reglementierten Beauftragten und sonstigen Unternehmen zu verwenden, die auf Grund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben.

Wir bitten Unternehmen, die zum ersten Mal eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für ihre Beschäftigten beantragen wollen und die keinen Flughafenausweis benötigen, sich bei uns vorzustellen.

Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern/Luftfahrerinnen und Flugschülern/Flugschülerinnen

Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrerinnen und Luftfahrern gibt es ein gesondertes Antragsformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Denken Sie bitte auch an die Kopie Ihres Personalausweises. Ist dieser nicht vorhanden, ist eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) mit einer Kopie des Reisepasses vorzulegen. Der durch eine Unterschrift bestätigte Antrag muss im Original vorliegen, Fax- und E-Mail-Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Mit der Entscheidung über Ihre Zuverlässigkeit erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Voraus- oder Barzahlungen sollten in der Regel nicht geleistet werden.

Hinweise und Bekanntmachungen

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Hier finden Sie Datenschutzhinweise in Bezug auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), Hinweise zur Antragstellung, zu Gebühren, Informationsschreiben an die Arbeitgeber und vieles mehr. Weitere Informationen

Formulare und Ausfüllhinweise

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Sie suchen Antragsformulare auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP), Ausfüllhinweise, Änderungsmeldungen? Dann sind Sie hier richtig. Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

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Welche Rechtsvorschriften werden bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) herangezogen? Hier werden Sie fündig. Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen

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Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) finden Sie hier. Haben Sie weitere Fragen? Weitere Informationen

General information on the background check

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Do you need an application for a background check (ZÜP)? Do you have any questions about the processing status? You can find application forms, instructions on how to fill them out, information on fees and legal criteria here. Weitere Informationen