Allgemeingenehmigung UAS-Betrieb

13.03.2023

UAS-Betreiber haben nun die Möglichkeit eine Allgemeingenehmigung für den UAS-Betrieb in Berlin und/oder Brandenburg zu beantragen. Diese enthält im Wesentlichen Nebenbestimmungen für den Betrieb über und innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 Metern von Bundesfernstraßen (Autobahnen ausgenommen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie für den Betrieb in direkter Nähe zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Die von dem UAS-Betreiber eingesetzten Fernpiloten und Fernpilotinnen müssen im Besitz des A2 Fernpiloten-Zeugnisses sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Hinweise für die Beantragung einer Genehmigung nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)“.