Die Gemeinsamen Grundsätze dienen dazu, einheitliche Vorgaben für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie „speziell“ sowie für die Genehmigung des Betriebs in geografischen Gebieten zu definieren. Dazu führen diese unter anderem die Zuständigkeiten der Landesluftfahrtbehörden sowie dem Luftfahrt-Bundesamt auf. Zudem enthalten die Grundsätze Begriffsauslegungen und Definitionen, welche nicht Teil der europäischen Verordnungen sind.
Die neu gefassten Gemeinsamen Grundsätze heben die Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 1-1163-17 vom 27.10.2017 auf.