Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt eine Mitteilung zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs und zur geplanten Änderung des § 21k Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) veröffentlicht.
Die Auslegung gilt ab sofort und bundeseinheitlich.
Weiterführende Links