Behördenbegriff in Verbindung mit § 21k LuftVO
20.07.2022
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt eine Mitteilung zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs und zur geplanten Änderung des § 21k Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) veröffentlicht.
Die Auslegung gilt ab sofort und bundeseinheitlich.
Weiterführende LinksMitteilung des BMDV zur Anwendung und Auslegung des Behördenbegriffs und zur geplanten Änderung des § 21k LuftVO
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