Als Fluglärm wird Lärm bezeichnet, der von Luftfahrzeugen, insbesondere von Flugzeugen, erzeugt wird.
Aus Fluglärm können gesundheitliche Belastungen für die betroffenen Bewohner der Umgebung von Flughäfen hervorgerufen werden. Es bedarf daher Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm, die sowohl den aktiven als auch den passiven Schallschutz umfassen. Im Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg vom 13.08.2004 hat sich die Planfeststellungsbehörde umfassend mit der Frage auseinandergesetzt, ab welcher Fluglärmbelastung tagsüber und in der Nacht mit einer erheblichen Belästigung zu rechnen ist. Dazu wurden die verfügbaren Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung und der Lärmmedizin ausgewertet. Die Vermeidung und Minimierung des Fluglärms ist vorrangiges Ziel aller am Luftverkehr Beteiligten. Neben technischen Entwicklungen bei Luftfahrzeugen und Flugantrieben zur Vermeidung und Minderung der Geräuschemissionen sind Anreize und Verfahren für einen lärmarmen Flugbetrieb sowie normative Regelungen auf internationaler und nationaler Ebene allgemeine Instrumente der Lärmminderung.
Das für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg vorgesehene Lärmschutzkonzept berücksichtigt allgemeine Ansätze und Entwicklungen zur Lärmminderung und beinhaltet aktive und passive Schallschutzmaßnahmen.